Weihnachten im Schuhkarton – Annahmestelle 2023
Weihnachten im Schuhkarton
findet in diesem Jahr zum 28. Mal statt! Packen auch Sie ein oder mehrere Päckchen für Kinder in hilfebedürftigen Ländern und geben diese anschließend bei uns ab.
In 6 Schritten einen Schuhkarton packen:
1. Schuhkarton dekorieren:. Bekleben Sie Deckel und Unterteil eines Schuhkartons (ca. 30x20x10cm) mit Geschenkpapier. Alternativ können Sie auch die praktische Box-to-go bestellen.
2. Empfängerkind wählen: Wählen Sie Geschlecht und Alter des Kindes, das Sie beschenken möchten. Kleben Sie das passende Etikett auf den Karton und kreuzen Sie die entsprechende Altersgruppe an.
3. Schuhkarton packen: Befüllen Sie Ihren Schuhkarton mit neuen Geschenken. Denken Sie daran ein „Wow-Geschenk“ einzupacken: ein besonderer Artikel, der das Kind sofort in den Bann zieht. Bitte verschließen Sie den Karton möglichst mit einem Gummiband und kleben Sie ihn nicht zu.
4. Für das Kind beten: Beten Sie gerne für das Kind, das Ihr Geschenk erhalten wird. Ein persönlicher Gruß und/ oder ein Foto von Ihnen verleiht dem Schuhkarton noch eine ganz individuelle Note.
5. Päckchenspende überweisen: Um eine sorgfältige Planung und nachhaltige Durchführung der Aktion zu gewährleisten, bitten wir um eine Spende von zehn Euro pro beschenktem Kind. Das Geld können Sie entweder per PayPal oder über unser Online-Spendenportal überweisen oder in bar gemeinsam mit dem Päckchen in der Abgabestelle abgeben. Erfahren Sie im Blogpost zur Päckchenspende mehr darüber, wie Ihre Spende verwendet wird.
6. Schuhkarton abgeben:
Zwischen dem 6. und 13. November können Sie die Päckchen bei uns im Nachbarschaftshaus „Alte Apotheke“ in der Romain-Rolland-Str. 112, 13089 Berlin abgeben
Öffnungszeiten, montags bis freitags, 11-16 Uhr
Unsere Geschenkempfehlungen für einen Schuhkarton
Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass ein Schuhkarton am meisten Freude schenkt, wenn er gefüllt wird mit nützlichen und schönen Dingen.
Unser Vorschlag: Schenken Sie eine bunte Mischung aus:
- Kleidung (bitte nicht waschen): Basecap, Handschuhe, Hausschuhe, Hemd, Jacke, lange oder kurze Hose, Mantel, Mütze, Pullover, Rock, Schal, Schuhe, (Ski-) Unterwäsche, Socken, Sportsachen, Strumpfhose, Stirnband, T-Shirt etc. Selbstgenähtes/Selbstgestricktes ist erlaubt!
- Kuscheltier
- Hygieneartikel: Creme, Deoroller/ Deospray, Duschgel & Shampoo (wenn es auslaufsicher verpackt ist), Haarbürste, Haarschmuck, Handcreme, Handtuch, Kamm, Lippenpflegestift, Waschlappen, Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher etc.
- Spielzeug: Auto, Ball, Barbiepuppe, Baseball mit Handschuh, Bilderbuch ohne Text, Blockflöte, Dynamotaschenlampe, Flugzeug, Fußball mit Luftpumpe, Gummiball (Flummi), Gummitwist, Jo-Jo, kleines Softball-Set, Knete, Kreisel, Lego, Malbuch, Mundharmonika, Murmeln, Poesiealbum, Puppe und Puppenkleider, Puzzle, Springseil, Sticker/ Stickeralbum, Kartenspiele (UNO, Quartett etc.), Tischtennisschläger und -bälle, Würfelspiel/ Würfel etc.
- Originalverpackte Süßigkeiten (mind. haltbar bis März des Folgejahres): Bonbons/ Kaugummi/ Lutscher, Sahnebonbons, Schokolade ohne stückige Füllung (z. B. Nougat, Sahne, Milchcreme, Vollmilch), Schokolinsen, Schokokränze, Toffeebonbons, Traubenzuckerbonbons oder -lutscher, Überraschungsei, weiße Schokolade, Zartbitterschokolade, Gummibärchen, Kekse ohne stückige Füllungen/Nüsse oder Kekse ohne Marmelade etc.
- Schulmaterialien: Bastelmappe, Bastelschere (rund), Bilderbuch, Bunt-/Bleistifte mit Anspitzer und Radiergummi, Block, Briefpapier/ -umschläge, Federtasche, Füller mit Patronen, Geodreieck, Holzstifte, Kalender, Klebestift, Kreide, Kugelschreiber, Lineal, Malbücher, Malkasten, Pinsel, Schulhefte, Solartaschenrechner, Wachsmalkreide, Zirkel etc.
- Persönliche Grüße und/oder ein Foto von Ihnen
Nicht erlaubt sind:
- Gebrauchte Gegenstände jeder Art, insbesondere Kleidung
- Lebensmittel und Süßigkeiten mit pflanzlichen Füllungen (wie Nussschokolade, Popcorn, Lebkuchen, Müsliriegel etc.)
- Obst und Gemüse
- Medikamente und Vitaminbrausetabletten
- Zerbrechliche Gegenstände
- Scharfe, spitze und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, spitze Schere)
- Flüssigkeiten, die leicht auslaufen (z.B. Seifenblasen) und stark riechende Seife (nur einpacken, wenn „duftsicher“ verpackt)
- Glücksspielkarten (z.B. Skat)
- Angstauslösende Dinge, wie Kriegsspielzeug
- Hexerei- und Zaubereiartikel
- Literatur jeder Art
- Bargeld
Bitte beachten Sie:
Aufgrund strenger Einfuhr- und Zollbestimmungen in einigen Ländern dürfen in die Schuhkartons nur neue Waren und Süßigkeiten eingepackt werden, die bis mindestens März des Folgejahres haltbar sind.
Alle Schuhkartons werden auf die Einhaltung dieser Bestimmungen durchgesehen, zollrechtlich unzulässige Gegenstände werden anderen wohltätigen Zwecken zugeführt und in der Größe stark abweichende Geschenkkartons werden umgepackt.