Information über die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Am 14.2.2013 wurde in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen über die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 48-3 informiert. Die Information erfolgte durch das mit der Bearbeitung des Bebauungsplans beauftragte Planungsbüro. Die Planer berichteten, das ca. 1.000 Einwendungen eingegangen sind. Als Haupteinwände wurden
- die Größe der Halle
- die Verkehrsbelastung
- der 24-Stunden-Betrieb
und außerdem
- die Herauslösung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus dem Geltungsbereich des für das gesamte Gelände vorgesehenen Bebauungsplans Nr. XVIII-39
- die mögliche Geruchsbelästigungen für die benachbarten Wohngebiete
- die Größe der Flächenversiegelung
angegeben. Obwohl es sich bei dieser Information, wie vom Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Herrn Kirchner, erklärt wurde, nicht um eine Auswertung und um keinerlei Abwägung handelt, erfolgte durch das Planungsbüro bereits eine Bewertung der vorgebrachten Einwendungen. Zwar wurde eingeräumt, dass es eine hohe Zahl an Einwendungen sei und dass es sich um ein ausgesprochen großes Fabrikgebäude handelt. Dennoch wurde der Eindruck erweckt, als seien die Einwände ohne weiteres aus dem Weg zu räumen.
Bezüglich der Einhaltung von Produktionszeiten und -mengen und des Verkehrsaufkommens wurde auf einen sogenannten Durchführungsvertrag verwiesen. Ein Durchführungsvertrag wird zwischen den zuständigen Behörden (in diesem Fall dem Bezirksamt) und dem Betreiber abgeschlossen. Er ist gesetzlich bindend. Wie die Festsetzungen aus diesem Vertrag später kontrolliert werden, wurde nicht beantwortet.
Unser Haupteinwand, der Widerspruch gegen das Bauvorhaben in seiner geplanten Art, wurde nicht als Haupteinwand betrachtet. So entstand der Eindruck, dass sich die Einwände lediglich auf Eckdaten wie Größe, Betriebszeiten etc. beschränkten.
Die Zulässigkeit des Vorhabens an diesem Standort wurde u.a. damit begründet, dass das Gelände seit mehr als 20 Jahren im Flächennutzungsplan Berlins als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist. Eine Betrachtung, dass Gewerbe nicht gleich Gewerbe ist und dass eine wohnverträgliche Gewerbenutzung an diesem Standort erforderlich wäre (und kein 24-Stunden-Betrieb mit hohem Verkehrsaufkommen) erfolgte aber nicht.
Durch die Leiterin des Stadtplanungsamtes wurde darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung des Bebauungsplans erst am Anfang steht und in der weiteren Bearbeitung Gutachten eingeholt werden. Als Zeitraum für die weiteren Verfahrensschritte wurden ca. 2 bis 3 Jahre genannt.
Eine Korrektur zum Größenvergleich mit der Cargolifter-Halle: Die Halle ist 107 m hoch und nicht (wie unten in der Grafik dargestellt) 107 m breit. Korrekt ist, dass die Halle 210 m, also ca. doppelt so breit ist, wie dargestellt. Der Längenvergleich ist korrekt dargestellt. An den Ausmaßen des geplanten Bauvorhabens ändert das nichts.