Stellungnahme zum Bauvorhaben Fleisch- und Lebensmittelgroßhandel
Am 20. Dezember haben wir unsere Stellungnahme zu dem Bauvorhaben im Stadtplanungsamt Berlin-Pankow eingereicht. Sie können die Stellungnahme nachfolgend lesen oder als PDF-Datei herunterladen: 121219 ZWH-Stellungnahme B-Plan 3-48 VE.pdf
Bezirksamt Berlin-Pankow
Stadtplanung
Storkower Straße 97
10407 Berlin
Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3-48 VE im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bauvorhaben Fleischgroßhandel mit Zerlegung, Portionierung und Wurstproduktion, Großhandel und Zentrallager für den Lebensmittelhandel
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nehmen wir als Zukunftswerkstatt Heinersdorf e.V. fristgerecht zum vorliegenden Entwurf Stellung:
1 B-Plan
1.1 Erweiterung und Teilung
Im Jahr 2006 beschloss das Bezirksamt Berlin-Pankow, den Geltungsbereich des B-Planes XVIII-39 um Teile der Industriebahntrasse zu erweitern. Im Oktober 2012 wurde die Teilung des B-Planes und Ausweisung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3-48 VE durch das Bezirksamt beschlossen. Die Teilung des B-Planes schließt eine ganzheitliche Betrachtung des zu entwickelnden Gebietes und seiner Umgebung aus. Eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung ist nach § 1, Absatz 3 und 5, BauGB gefordert.
Welchem städtebaulichen Konzept folgen die mehrfachen Änderungen des Geltungsbereiches? Wie sollen die angrenzenden Flächen entwickelt werden?
1.2 Widerspruch der allgemeinen Ziele und Zwecke
Aus der der Vorlage des Bezirksamtes „Allgemeine Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3-48 VE“ 2.3.6 Rahmenplan: „Für die gewerblichen Bauflächen soll eine Grundflächenzahl von maximal 0,8 festgesetzt werden.“ ABER: C Anlagen: „2. Auf der Fläche für Großhandel mit Fleisch und sonstigen Nahrungsmitteln darf bei der Ermittlung der zulässigen Grundfläche die festgesetzte Grundfläche durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, bis zu einer Grundfläche, die einer Grundflächenzahl von 1,0 entspricht, überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 19 Abs. 4 BauNVO)“
Das bedeutet, dass real 100 % der betroffenen Fläche versiegelt werden dürfen und steht somit im Widerspruch zu den im Bodenschutzgesetz verankerten Verpflichtungen, sorgsam mit dem Schutzgut Boden umzugehen. Wir halten das für unverantwortlich und widersprechen dieser geplanten hundertprozentigen Bodenversiegelung.
1.3 Bürgerbeteiligung
Der B-Plan XVIII-39 wurde im Jahr 1995 aufgestellt. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde wie auch heute im Dezember (1996) durchgeführt. Die Auswertung wurde im Jahr 2006 beschlossen.
Wie aktuell ist die Auswertung einer Bürgerbeteiligung nach mehr als 10 Jahren? Ist die Vorweihnachtszeit ein günstiger Zeitraum für eine Bürgerbeteiligung?
2 Dimensionen
2.1 Eine Halle mit einer Grundfläche von ca. 20.000 m2
Die geplante Halle soll 60 m breit x 328 m lang x 12 m hoch werden und entspricht in ihrer Grundfläche fast den Ausmaßen der Cargo-Lifter-Halle in Brandenburg. Der gültige Flächennutzungsplan sieht vor, dass „die zu erhaltenden gewerblichen Bauflächen durch Sanierung und Neuordnung besser ausgenutzt sowie stadt- und nutzungsverträglicher gegliedert und gestaltet werden.“
Das Vorhaben steht nicht im Einklang mit dem gültigen Flächennutzungsplan.
2.2 Ein Gebäude mit 44 Lkw-Laderampen
Der Vorhabenträger gibt an, dass täglich 102 Lkw-Bewegungen durch den Betrieb erzeugt werden, die parallel be- und entladen werden sollen. Das bedeutet, dass jede Laderampe für 2,5 Lkw vorgehalten wird. Wir bezweifeln, dass 44 Laderampen für die Abfertigung von 102 Lkw pro Tag notwendig sind – selbst bei paralleler Beladung. Wir halten die Planung für überdimensioniert bzw. die Zahl der angegebenen Lkw-Bewegungen für zu niedrig angesetzt.
Sollte diese überdimensionierte Planung genehmigt werden, fragen wir: Wer trägt dafür Sorge, dass in der Zukunft nicht mehr als 102 Lkw-Bewegungen pro Tag erzeugt werden? Sollte das Projekt genehmigt werden, so müssten die Anzahl der Laderampen angemessen reduziert und die Verkehrsbewegungen regelmäßig kontrolliert werden.
3 Betriebszeiten
Der Vorhabenträger gibt an, im 24-Stunden-Betrieb zu produzieren. Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe vom 25.11.2011 sieht einen 24-Stunden-Betrieb nur an Großstandorten in unmittelbarer Nähe des Autobahnrings wie Buchholz Nord vor. Milchhof an der Rennbahnstraße: Am 30.12.1996 wurde die Produktion auf dem Milchhof an der Rennbahnstraße aufgegeben – u.a. auch, weil seit 1992 die Auflagen zum Schutz der Anwohner immer stärker verschärft wurden. So mussten Türen und Fenster nachts geschlossen bleiben. Zwischen 22 und 3 Uhr durften die Rampen nicht zum Verladen benutzt werden; auch An- und Auslieferungen per Lkw waren untersagt.
Seit 1992 sind Lärm- und Umweltschutzauflagen immens gestiegen. Womit soll ein 24-h-Betrieb in unmittelbarer Wohngebietsnähe gerechtfertigt werden? Er ist aus unserer Sicht an diesem Standort nicht zulässig. Sollte das Projekt realisiert werden, so fordern wir die Begrenzung der Betriebszeiten auf 6 bis 20 Uhr.
4 Wurstproduktion
Aus der Betriebsbeschreibung vom 4.9.2012 „Die Wurstproduktion mit Räucherei ist ein ergänzendes Geschäftsfeld von weniger als 1 t pro Woche.“ In der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist u.a. die Herstellung von Lebensmitteln geregelt. Danach sind Anlagen zum Räuchern von mehr als 75 t pro Tag genehmigungsbedürftig. Produktionen, die unter eine Tonne pro Woche fallen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Bolu GmbH gehört zu den größten Lieferanten für deutsch-türkische Supermärkte. Die Wurstproduktion wurde von der Fa. Hacilar beantragt. Aufgrund der Unternehmensgrößen und der anzunehmenden geschäftlichen Verflechtung beider Unternehmen (Geschäftsführung der Hacilar GmbH: Rifat Kazancioglu, Geschäftsführung der Bolu GmbH: Halil Ibrahim Kazancioglu,) bezweifeln wir die im Antrag festgelegte Mengenangabe von weniger als einer Tonne pro Woche.
Wer kontrolliert, dass die Wochenproduktion nicht überschritten wird? Wie werden die Kontrollen durchgeführt? Sollte das Projekt realisiert werden, so fordern wir, dass durch den Räucherbetrieb keine Geruchsbelästigung für umliegende Gebiete entsteht. Im Rahmen der Umweltprüfung müssen alle möglichen Immissionen der Anlage und ihre negativen Auswirkungen sorgfältig aufgezeigt und mögliche Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.
5 Klimaschutz und Frischluftschneise
Mit Errichtung der Halle sollen ca. 20.000 m2 Grundfläche lückenlos und weitere Flächen für Straßen und 60 Mitarbeiterparkplätze versiegelt werden. Aus dem Landschaftsprogramm 94 „Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb eines Vorranggebiets für den Klimaschutz, für das der Erhalt klimatisch wichtiger Freiräume, die Sicherung und Verbesserung des Luftaustauschs und die Vermeidung bzw. der Ausgleich von Bodenversiegelung als Anforderungen formuliert werden.“
Wir fordern die Umsetzung der im Landschaftsprogramm 94 festgesetzten Anforderungen.
6 Nachhaltigkeit im Sinne der Lokalen Agenda 21
Aus der der Vorlage des Bezirksamtes „Allgemeine Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3-48 VE“ Die Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21 ergeben in einem tabellarischen 15-Punkte-System:
Negative Auswirkungen: 7 Punkte
- Versiegelung
- Wasserverbrauch
- Energieverbrauch
- Abfall
- Verkehr
- Immission
- Einschränkung von Flora und Fauna
Ohne Auswirkung: 3 Punkte
- Bildung
- Kultur
- Freizeit
Positive Auswirkungen: 5 Punkte
- Partizipation an Entscheidungsprozessen
- Arbeitslosenquote
- Ausbildungsplätze
- Betriebsansiedlungen
- Diversifizierung nach Branchen
Ob die „Partizipation in Entscheidungsprozessen“ als positiv eingestuft werden kann, wird u.E. erst in der Zukunft messbar. Eine positive Auswirkung auf die Arbeitslosenquote sehen wir nicht, denn wir gehen davon aus, dass die meisten der 195 Beschäftigen schon heute am Standort Beusselstraße arbeiten. Auf telefonische Nachfrage erfuhren wir, dass die Fa. Hacilar keine Ausbildungsplätze anbietet und die Fa. Bolu derzeit eine Bürokauffrau ausbildet, aber keine weiteren Plätze zur Verfügung stellt.
Wir bewerten derzeit 2 von 15 Punkten positiv und sehen keine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21.
7 Verkehr
7.1 Rund um die Uhr werden Tierhälften und weitere Lebensmittel angeliefert, weiterverarbeitet und europaweit ausgeliefert
Der Transport erfolgt über die bereits jetzt vom Schwerlastverkehr überlastete Blankenburger Straße. Die angrenzenden Wohngebiete wären Tag und Nacht von Verkehrslärm betroffen. Die Blankenburger Straße stellt bereits einen Gefahrenschwerpunkt dar, was die schweren, z.T. tödlichen Unfälle in den letzten Monaten belegen. Wir gehen davon aus, dass sich die Situation mit steigendem Lkw-Verkehr weiter verschärfen wird.
Wir fordern ein Verkehrsgutachten, das alle zu erwartenden Pkw- und Kleintransporter-Bewegungen des Unternehmens einrechnet und darüber hinaus alle Verkehre betrachtet, die durch derzeitige und zukünftige Ansiedlungen zu erwarten sind. Wir fordern wirksame Konzepte, wie Schleichverkehr in benachbarten Wohngebieten unterbunden wird.
7.2 Entwicklung auf dem Rangierbahnhof Berlin-Pankow
Ein weiteres Großprojekt wird derzeit auf dem ehemaligen Rangierbahnhof in Pankow entwickelt. Ein Verkehrsgutachten wurde erstellt und Vertretern der Zukunftswerkstatt vorgestellt. Aufgrund der Auswahl des Zielgebietes, das sich in erster Linie nördlich nach Brandenburg ausdehnt, wurden keine nennenswerten Verkehre auf der Rothenbachstraße ermittelt.
Wir fordern die Prüfung des abgesteckten Zielgebietes auch mit Blick nach Osten. Wir fordern, die Verkehre für beide Gelände – Rangierbahnhof Pankow und Gewerbegebiet Heinersdorf – gemeinsam zu betrachten.
8 Gewerbegebiet mit schlechter Straßenanbindung, eingekeilt zwischen Wohngebieten vs. derzeitige Wohnraumsituation in Berlin – eine Abwägung
Das hier betroffene Gebiet konnte jahrzehntelang nicht vermarktet werden. Es ist als Gewerbefläche im Vergleich zu anderen Standorten nur bedingt geeignet, da es a) über eine wenig leistungsfähige Straßenverbindung angebunden und b) mitten zwischen reinen Wohngebieten gelegen ist. Demgegenüber erscheint angesichts der sich verschärfenden Wohnraumknappheit in Berlin, insbesondere in Pankow, eine Nutzung für Wohnbebauung sinnvoll.
8.1 Gewerbe
Aus dem Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe vom 25.11.2011 Abschnitt 6.2 Strategien und Konzepte, Seite 82: „… Darüber hinaus sollte für die nachfolgend genannten Flächen ebenfalls geprüft werden, ob ein Verbleib in der gewerblichen Flächenkulisse des FNP sinnvoll ist: – Bereich Heinersdorf-Nord, Bezirk Pankow, Es handelt sich hierbei um Flächen, die aufgrund der Nachfragesituation als entbehrlich eingeschätzt werden…“ Abschnitt Stadtraum Nord-Ost: „Der Nordosten ist der Stadtraum mit den größten Flächenpotenzialen. Zugleich treten hier die qualitativen Diskrepanzen besonders deutlich auf, obwohl mehrere Gewerbe- und Industriegebiete einen modernen Standard bieten. Das Kernproblem liegt darin, dass das Gros der Flächen nicht über eine gute Anbindung an das Autobahnnetz verfügt und dass die Anbindung dieses Raums an benachbarte Teilräume nicht optimal ist. Insofern kommt der Verbesserung der verkehrlichen Situation, vor allem dem vollständigen Ausbau der TVO, eine hohe Priorität zu. 88 Flächenengpässe sind bei den Qualitäten Standort in der kompakten Stadt und gewachsener Großstandort mit besonderer Erschließungsqualität zu erwarten, so dass diese Flächen vorrangig zu sichern bzw. zu entwickeln sind. Flächenüberhänge bestehen bei den Standorttypen Insellage und gewachsener Großstandort. Der Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe verzichtet bewusst darauf, Standorte zu kennzeichnen, die ggf. einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Entsprechende Änderungen bleiben Einzelfallentscheidungen in der Verantwortung der Bezirke und der Senatsverwaltung. Für den Standort Heinersdorf sieht das Konzept allerdings vor, den Umfang der gewerblichen Baufläche zu prüfen. Es handelt sich hierbei um Flächen, die aufgrund der Nachfragesituation als entbehrlich eingeschätzt werden …“
8.2 Bodenbelastung
In den Jahren 1992, 1993 und 2012 wurden Bodenuntersuchungen für die Grundstücke Blankenburger Straße 27 und 28 durchgeführt. Aus der der Vorlage des Bezirksamtes „Allgemeine Ziele und Zwecke des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3-48 VE“ „Im Ergebnis des Gutachtens wurden für sechs Proben Überschreitungen der Beurteilungswerte für PAK und für je eine Probe eine Überschreitung von Blei und Zink ermittelt. Die untersuchten Einzelproben von Asphalt und Beton zeigten hingegen keine Hinweise auf erhöhten PAK- und Phenolgehalt. Auch Hinweise auf großflächige Kontaminationen wurden nicht gefunden.“
Der Boden ist partiell in aufgeschütteten Bereichen und damit weit geringer kontaminiert als bisher angenommen. Wir gehen davon aus, dass er sich für eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe eignet und fordern eine entsprechende Untersuchung.
8.3 Wohnen
Aus dem Wohnungsmarktbericht 2011 „Pankow ist mit 8,6 % am stärksten gewachsen.“ Experten gehen davon aus, dass dieser Trend auch in den nächsten Jahren anhalten wird.
8.4 Arbeiten und Wohnen an einem Ort
Aus dem Berliner Handbuch „Gender Mainstreaming in der Stadtentwicklung“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Seite 40: „Städtebaulich funktionale Anforderungen Übergänge oder auch Schwellenbereiche zwischen unterschiedlichen Nutzungen sind bedeutende raumbildende Elemente. Entsprechend gestaltet, bieten sie die Chance, Orte der Begegnung und Kommunikation zu werden. Gleichzeitig ermöglichen sie eine gute Orientierung und unterstützen die Identifikation mit dem Ort und die Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer für einen Ort. Herstellung funktionaler und räumlicher Bezüge eines Bauprojektes zum vorhandenen städtischen Umfeld
- Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung
- Nutzung von Synergien und Kompensation von Defiziten im Umfeld (Potenziale)
- Schaffung eines flexiblen Nutzungskonzeptes
- Berücksichtigung der räumlichen Zuordnung der Nutzungen (Wohn- und Büronutzung, Einzelhandel, Gastronomie) unter Berücksichtigung der Verträglichkeit unterschiedlicher Nutzungsarten, insbesondere Erreichbarkeit und Zugänglichkeit: • horizontal (grundstücksweise) • vertikal (gebäudeweise)
- Eindeutige Zonierung, Zuordnung und Gestaltung der Übergänge von öffentlichen zu privaten Bereichen
- Je nach Quartierstyp Schaffung belebender Nutzungsmöglichkeiten im Erdgeschoss
- Angebote für unterschiedliche soziale Gruppen“
Seite 43: „Ausstattung von Industrie- und Gewerbegebieten In Industrie- und Gewerbegebieten, in denen Industrie und störendes Gewerbe bzw. Betriebe mit großem Flächenbedarf angesiedelt sind, wird eine Vereinbarkeit von Versorgungs- und Erwerbsarbeit häufig durch die Monofunktionalität und durch großräumige, ausschließlich auf das Auto ausgerichtete Strukturen erschwert. Verkehrsgünstig gelegene Versorgungszentren, die z.B. den Einkauf des täglichen Bedarfs oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz ohne großen Aufwand ermöglichen, können erhebliche Zeitersparnisse bringen und die Kopplung von Wegezwecken verbessern.
- Vermeidung monofunktionaler Gebiete; gemischte Baustrukturen
- Verknüpfungen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten und Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs
- Nutzung von Brachflächen für Versorgungsangebote, die sich an die Erwerbstätigen richten
- Berücksichtigung sicherer und die Orientierung erleichternde Wegeführungen
- Gewährleistung einer Erreichbarkeit auch für Menschen ohne eigenen Pkw durch Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Rad- und Fußwege
- Vermeidung potentieller Konflikte durch Emissionen (z.B. Lärm durch Produktion und Verkehr, Abgase, Abwässer)“
Abschließende Betrachtung
Wir haben das Bauvorhaben ausführlich betrachtet und dabei relevante Richtlinien, Gesetze, Konzepte, Pläne und nicht zuletzt unseren gesunden Menschenverstand eingesetzt.
Im Ergebnis stufen wir das Gelände für Logistikunternehmen und produzierendes Gewerbe in dieser Dimension als absolut ungeeignet ein und fordern ein grundsätzliches Umdenken.
Die Nutzung muss in Einklang mit der Nachbarschaft und den umliegenden Flächen stehen. So könnte ein Mischgebiet aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe und eine gewerbliche Nutzung im Freizeitbereich entwickelt werden. Gelungene Beispiele sind die unzähligen Kombinationen aus Wohnen und Arbeiten in anderen Stadtbezirken oder auch der Golfplatz in Berlin-Blankenburg.
Die Zukunftswerkstatt Heinersdorf sieht es als eine ihrer Kernaufgaben an, eine demokratische Diskussionskultur zu fördern. Insofern stehen wir und unsere Räumlichkeiten in Heinersdorf für alle weiteren Schritte bei der Entwicklung dieses folgenschweren Projektes zur Verfügung und erwarten mit Spannung die Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung. Über eine kurzfristige Mitteilung, wann mit der Auswertung zu rechnen ist, würden wir uns sehr freuen.
Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für das Jahr 2013.
Herzliche Grüße, der Vorstand der Zukunftswerkstatt Heinersdorf e.V.
Daniel Becker, Sandra Caspers, Saskia Münch, Gerd Müller, Dr. Uwe Müller, Alexander Pechmann, Ina Schwarzkopf